Ev. Familienzentrum ›Emmaus‹
Bahnhofstr. 42
33142 Büren
Leiterin: Angelika Schmidt
Tel. 02951.3441
ev.kita.emmaus-bueren@kkpb.de
emmaus.bueren.kita-verbund-kkpb.de
Unser Träger:
Verbund der Tageseinrichtungen für Kinder
im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn
Geschäftsführung: Ulrike Freitag-Friedrich
Klingernderstraße 13
33100 Paderborn
Tel. 05251.5002-60
kontakt@kita-verbund-kkpb.de
kita-verbund-kkpb.de
Schließtage 2024
Brückentage: 10.05.2024; 31.05.2024, 04.10.2024
päd. Tage: 29.01.2024, 06.09.2024
Osterferien: 02.-05.04.2024
Sommerferien: 15.07.-02.08.2024
Weihnachten: 20.12. 24 – 02.01.25
Nächste Termine in unserem Haus
05.07.2024: Verabschiedung unserer Schulanfänger
Organisatorisches
So melden Sie Ihr Kind an:
Vereinbarung Termin mit der Kita-Leitung
Anmeldeverfahren
In unserer Einrichtung können die Eltern ihr Kind für das kommende Kindergartenjahr bis Ende November anmelden und dabei Ihren Betreuungsbedarf angeben.
Zunächst gibt es eine so genannte offizielle Anmeldewoche. Die Eltern erhalten die Anmeldezeiten von der Stadt Büren und können dann einen Termin per E-Mail oder telefonisch mit der Leitung ausmachen, um die Einrichtung kennen zu lernen und sie sich in Ruhe anzuschauen. In einem Gespräch erfahren die Eltern dann wichtige Informationen über die Einrichtung selbst und über unsere pädagogische Arbeit. Hier werden auch die ersten Daten der Familie aufgenommen. Wenn alle Anmeldungen eingegangen sind, trifft die Leitung mit der stellv. Leitung und ggf. der Fachberatung eine Vorauswahl anhand der Aufnahmekriterien. Danach treffen sich die Leitungen der Stadt Büren, um sicher zu gehen, dass keine doppelten Anmeldungen eingegangen sind und möglichst alle Kinder einen Platz bekommen. Im Frühjahr (Mitte März) des kommenden Jahres, nach der Rückmeldung des Landesjugendamtes, wo die Liste der aufgenommenen Kinder hingeschickt wird, werden die Eltern darüber informiert, ob Ihnen der Platz zugesagt wird oder nicht.
Die Aufnahme von Kindern mit Behinderung ist in einem eigenen Antragsverfahren geregelt, damit die entsprechende heilpädagogische Unterstützung gewährleistet werden kann.
Aufnahmekriterien
Aufnahmekriterien für die Betreuungsplätze in den Ev. Tageseinrichtungen für Kinder im Ev. Kirchenkreis Paderborn
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kitajahres, das ist der 01.08. eines jeden Jahres. Werden unterjährig Plätze frei (z.B. aufgrund Umzug…) so wird zeitnah nachbesetzt.
Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr wird in der Presse bekanntgegeben. Die Eltern werden seitens der Kommune persönlich angeschrieben und zum Anmeldezeitraum informiert.
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Erziehungsberechtigte vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben.
Die Anmeldung erfolgt persönlich in dem vorgegebenen Anmeldezeitraum im Familienzentrum/Ev. Kindertageseinrichtung Emmaus, Bahnhofstr.42 in 33142 Büren. Der individuelle Bedarf der Familie wird in einem persönlichen Gespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung ermittelt.
Auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung des Kreises Paderborn wird jährlich die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt, somit ergibt sich die Anzahl der freien Platz- und Stundenkapazität für die Einrichtung.
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu Beginn eines jeden Kitajahres, durch die Leitung der Kindertageseinrichtung, zu vergeben sind.
Folgende Aufnahmekriterien haben Vorrang:
Individueller Bedarf:
Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen
(Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom örtl. JA festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.)
Erwerbstätigkeit beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• berufliche Bildungsmaßnahmen, die Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• die Teilnahme an Fördermaßnahmen mit Eingliederung in Arbeit beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• die Teilnahme an Integrationskursen beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• Pflege von Angehörigen beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• chronisch oder länger andauernde Krankheit der Erziehungsberechtigten
• besondere Belastung wegen Betreuung weiterer Kinder
• je nach den Umständen des Einzelfalls bürgerschaftliches Engagement
• besonderer Förderbedarf des Kindes
Die Altersmischung in der Gruppe wird berücksichtigt.
Kinder aus der Einrichtung die vorher bereits einen U3 Platz inne hatten sind zu berücksichtigen.
Weitere Aufnahmekriterien die in gegenseitiger Gewichtung miteinander abgewogen werden:
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden.
Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen.
• Kinder, die in Büren wohnen.
• Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine U3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, sind Besonders zu berücksichtigen, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder die evangelisch getauft sind.
Die Geschlechtermischung wird berücksichtigt.
Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.