Ev. Familienzentrum ›Emmaus‹
Bahnhofstr. 42
33142 Büren
Leiterin: Angelika Schmidt
Tel. 02951.3441

E-Mail:                                                      ev.kita.emmaus-bueren@kkpb.de            Homepage:
www.emmaus.bueren.kita-verbund-kkpb.de

Unser Träger:
Verbund der Tageseinrichtungen für Kinder
im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn
Geschäftsführung:                                                    Ulrike Freitag-Friedrich
Klingernderstraße 13
33100 Paderborn
Tel. 05251.5002-60
kontakt@kita-verbund-kkpb.de
kita-verbund-kkpb.de

Schließtage 2025
Brückentage: 02.05.2025 + 30.05.2025 + 20.06.2025  

päd. Tage:  03.01.2025 (Kita geschlossen/ Erste Hilfe am Kind)                                                12.09.2025   (Kita geschlossen)

Osterferien: 22.04.-25.04. 2025

Sommerferien: 21.07.2025- 08.08.2025

Weihnachten: 24.12. – 31.12.25

Nächste Termine in unserem Haus

22.05.2025: Aktionstag „fit4futre“        25./26.06.2025: Die Fotografin kommt
11.07.2025: Verabschiedung unserer Schulanfänger (Kita schließt um 15:00 Uhr)   20.09.2025: Tag der offenen Tür                                                     

Organisatorisches

So melden Sie Ihr Kind an:

Anmeldeverfahren

In der ersten Septemberwoche wird ein Anschreiben an alle Familien mit Kindern ab 0 Jahren seitens der Kommune versendet. In unserer Einrichtung haben die Familien dann an dem Tag der offenen Tür die Gelegenheit sich einen Einblick in die Kita zu machen. Ab dem 22.09.2025 können die Eltern dann online eine Anfrage für einen Kitaplatz über „Little Bird“ stellen. Unsere Einrichtung macht dann den Eltern mit einer Prio 1 einen Terminvorschlag zur Vorstellung, wenn die Familien noch nicht bekannt sind.

Anschließend finden zunächst nach Bedarf die Beratungsgespräche zur Bedarfssituation mit dem Träger und Jugendamt statt.

… 1. unsere Kita macht den Eltern, wo PRIO 1  bedient werden kann, ein Platzangebot. Die Eltern nehmen dann das Platzangebot an oder lehnen es ab.
2. unsere Kita erteilt Eltern, wo PRIO 1 nicht bedient werden kann, sofort eine Absage.
3. wir vereinbaren dann mit Eltern, wo PRIO 2-4 in Frage kommt, ein Kennlerntermin
4. somit finden zunächst persönliche Vorstellungsgespräche mit der Familie mit Prio 2-4 statt, wenn Familie noch nicht vom Tag der offenen Tür bekannt ist.
5. Anschließend erhalten die Eltern, wo PRIO 2- 4 bedient werden kann, ein Platzangebot.
6. Hier haben die Eltern wieder die Möglichkeit das Platzangebot mit PRIO 2- 4 anzunehmen  oder es abzulehnen.

Anträge zur Förderung von Kindern mit Behinderung werden zusätzlich beantragt.

Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für die Betreuungsplätze in den Ev. Tageseinrichtungen für Kinder im Ev. Kirchenkreis Paderborn 
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. 
Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kitajahres,  das ist der 01.08. eines jeden Jahres. Werden unterjährig Plätze frei (z.B. aufgrund Umzug…) so wird zeitnah nachbesetzt.
Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr wird in der Presse bekanntgegeben. Die Eltern werden seitens der Kommune persönlich angeschrieben und zum Anmeldezeitraum informiert.
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Erziehungsberechtigte vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. 
Die Anmeldung erfolgt persönlich in dem vorgegebenen Anmeldezeitraum im Familienzentrum/Ev. Kindertageseinrichtung Emmaus, Bahnhofstr.42 in 33142 Büren. Der individuelle Bedarf der Familie wird in einem persönlichen Gespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung ermittelt.
Auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung des Kreises Paderborn wird jährlich die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt, somit ergibt sich die Anzahl der freien Platz- und Stundenkapazität für die Einrichtung.   

II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu Beginn eines jeden Kitajahres, durch die Leitung der Kindertageseinrichtung, zu vergeben sind.

Folgende Aufnahmekriterien haben Vorrang:
Individueller Bedarf:
Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen 
(Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom  örtl. JA festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.)

Erwerbstätigkeit beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• berufliche Bildungsmaßnahmen, die Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• die Teilnahme an Fördermaßnahmen mit Eingliederung in Arbeit beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• die Teilnahme an Integrationskursen beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• Pflege von Angehörigen beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
• chronisch oder länger andauernde Krankheit der Erziehungsberechtigten
• besondere Belastung wegen Betreuung weiterer Kinder 
• je nach den Umständen des Einzelfalls bürgerschaftliches Engagement
• besonderer Förderbedarf des Kindes

Die Altersmischung in der Gruppe wird berücksichtigt.
Kinder aus der Einrichtung die vorher bereits einen U3 Platz inne hatten sind zu berücksichtigen.
Weitere Aufnahmekriterien die in gegenseitiger Gewichtung miteinander abgewogen werden:
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. 

Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen.
• Kinder, die in Büren wohnen.
• Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine U3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, sind Besonders zu berücksichtigen, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.

Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.

Kinder die evangelisch getauft sind.

Die Geschlechtermischung wird berücksichtigt.

Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.